Das Hamburger Wegegesetz gibt für den Winterdienst folgende Regelung vor:

Auf angrenzenden öffentlichen Gehwegen, Hauszuwegungen und bei den Wegen zu den Müllplatzflächen muss der Schnee nach dem Ende des Schneefalls und bei Eisglätte nach Eintritt geräumt bzw. gestreut werden . Die Schneeräumpflicht gilt

Werktags von 8.30 -20.00 Uhr und Sonn-und Feiertags von 9.30 – 20.00 Uhr.

Seit sehr vielen Jahren sieht man unsere Winterdienstfahrzeuge bei Schneefall und Eisglätte durch Hamburg Niendorf und Teilen von Schnelsen fahren. Mit viel Elan sind wir und unsere Mitarbeiter bei Schnee und Eis unterwegs, damit Sie in aller Ruhe zur Arbeit können und sich keine Sorgen machen müssen, wer Tagsüber Ihren Gehweg oder Ihre Hauszuwegung schiebt bzw. streut. An allen gesetzlichen Feiertagen und Wochenenden können Sie sich ebenfalls auf uns verlassen.

Bitte haben Sie Verständnis das wir neue Privatkunden nur in Hamburg Niendorf und Teilen von Schnelsen annehmen können.

Weitere Leistungen

Unsere Gartenpflegearbeiten sind steuerlich absetzbar:t

Bei unseren Rechnungen weisen wir den Arbeitslohn gesondert aus und so können Sie die Kosten bei der Steuererklärung ( § 35a EStG, Steuerermäßigungen bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen) absetzen.

Uns ist die Privatsphäre unserer Kunden sehr wichtig. Deshalb haben Sie bitte Verständnis, das wir keine Namen oder Anschriften heraus geben können.

Zum Zwecke des Datenschutzen sind unsere Mitarbeiter auf einigen Bildern geschwärzt.

Jörg Harfst

Garten & Landschaftsbau

Hier finden Sie uns

Rahweg 142E
22453 Hamburg
Deutschland